FAQ - Alle Infos zum Corona Test

Antworten auf die häufigsten Fragen!

1. Allgemeine Fragen

  • Wer kann sich testen lassen?

    Personen ab 3 Jahren können sich testen lassen.
    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Test erscheinen.

    Alternativ haben Testpersonen unter 18 Jahren die Möglichkeit unterschriebene Einwilligung der Personenberechtigten mitzubringen.

    Das hierfür notwendige Formular finden sie hier:

    Einwilligung Minderjährige

  • Benötige ich ein Termin?

    Nein. In der MC Teststation Wurmlingen können Sie Ohne Termin vorbeikommen.

  • Welche Dokumente muss ich mitbringen?

    Erscheinen Sie bitte mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass.

  • Wer ist für den kostenlosen Schnelltest berechtigt?

    Der kostenlose Antigen-Schnelltest darf nach TestV vom 12.11.2021 wieder von allen Bürger*innen in Anspruch genommen werden.

  • Wird das Testergebnis dem Gesundheitsamt gemeldet?

    Nur ein positiver Schnelltest. Da es sich nach dem Infektionsschutzgesetz bei Covid-19 um eine meldepflichtige Krankheit handelt, sind wir verpflichtet, eine Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu machen und damit das weitere Vorgehen zu initiieren.

  • Beinhaltet mein Ergebnis ein EU-Zertifikat?

    Wenn Sie bei der Anmeldung Ihres Tests der personalisierten Übermittlung an die Corona Warn App (CWA) zustimmen, bekommen Sie mit dem Testergebnis einen QR-Code für die CWA-App zugeschickt. Mit Übertragung des Testergebnisses in die CWA-App erhalten Sie das EU-Zertifikat.

  • Kann ich mich auch testen lassen, wenn ich bereits Symptome habe?

    Sollten bereits Symptome einer Infektion mit dem COVID-19-Erreger vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. In der MC Teststation  können wir keine symptomatischen Personen testen!

  • Wie sind die Öffnungszeiten der Standorte?

    Mo-Fr: 8:00 – 19:00 Uhr

    Sa: 9:00 – 19:00 Uhr

    So: 12:00 – 19:00 Uhr

  • Sind Schnelltest außerhalb der Öffnungszeiten möglich?

    Ja auf Anfrage können wir gerne auch unsere Öffnungszeiten für Sie anpassen.

  • Kontakt

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Kontakformular oder Schreiben Sie uns auf Instagram oder Facebook.

    info@mcteststation.de

2. Antigen Schnelltest

  • Wie wird der Antigen-Schnelltest durchgeführt?

    Für den Antigen-Schnelltest wird von medizinischem Fachpersonal ein Nasenabstrich entnommen und vor Ort mit Hilfe des zertifizierten Schnelltests ausgewertet.

  • Wie sicher sind die Corona Schnelltests?

    Der von uns verwendete Test ist beim BfArM zugelassen. Laut Hersteller weist der Antigen-Test eine klinischen Sensitivität von 97,06% und eine klinische Spezifität von 98,71% auf. Die Sensitivität zeigt an, ob alle Kranken auch als Kranke erkannt werden. Die Spezifität gibt an, ob alle gesunden, getesteten Menschen auch als Gesunde erkannt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Antigen-Konzentration im Verlauf der Erkrankung schwanken kann und unter die Nachweisgrenze des Antigen-Tests fallen kann. Eine mögliche Infektion kann aufgrund negativer Testergebnisse daher nicht vollständig ausgeschlossen werden. In seltenen Fällen kann der Antigen-Test falsch positiv ausfallen, wenn eine Infektion mit einem anderen, ähnlichen Coronavirus stattgefunden hat.

    PCR-Tests sind sensibler als Antigen-Schnelltest. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis wird empfohlen, einen PCR-Test zu machen, um das Ergebnis zu validieren und abschließende Sicherheit zu erhalten.

  • Wie erhalte ich mein Ergebnis?

    Wenn Sie über die CoronaWarnApp sich bei uns vor Ort registriert haben, erscheint Ihr Ergebnis auf Ihrer App. Ansonsten bekommen Sie das Ergebnis, von uns als Formular vor Ort.

3. Neue Verordnung ab dem 30.06.2022

  • Bestätigung zur Vorlage einer Kostenlosen Bürgertestung

    -Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag

    -Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester

    -Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen

    -Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist
    („Freitesten“)

    -Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser
    Rehabilitationseinrichtungen
    stationäre Pflegeeinrichtungen
    Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    Einrichtungen für ambulante Operationen
    Dialysezentren
    ambulante Pflege
    ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    Tageskliniken
    Entbindungseinrichtungen
    ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

    -Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

    -Pflegende Angehörige

    -Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

  • Bestätigung zur Vorlage einer drei Euro Testung

    -Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen

    -Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)

    -Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).